Vertical Link

Wie die meisten von Ihnen wissen, ist der Fußgängertunnel vom Bad Gasteiner Zentrum bis zum Stubnerkogel das „Hauptstück“ der Parkgaragen- und Vertikal-Link-Gesellschaft. Diese Tunnelplanung wird wohl in der jüngeren Geschichte Bad Gasteins als das größte Fehlprojekt angesehen werden.

Wohlgemerkt, es geht nicht immer um einen klaren Schuldigen – manchmal spielen auch nicht absehbare Umstände, wie in diesem Fall Corona und die damit verbundenen massiven wirtschaftlichen Auswirkungen eine Rolle. Klar zu kritisieren ist jedoch, dass die ÖVP den Bürgern noch kurz vor der Wahl vorgespielt hat, Zitat: „alles ist auf Schiene“, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits feststand, dass der Fußgängertunnel nicht finanzierbar ist und allein der Bau eines Parkhauses am Stubnerkogel höchste finanzielle Kraftanstrengung benötigt.

Zur Sache:
Die Gründungsvorbereitung sowie die Gesellschaftsgründung dieser Errichtungsgesellschaft (kurz BPVL) im Dezember 2021 und die Begleitung dieser Gesellschaft als Geschäftsführer wurde unbezahlt und in seiner Freizeit durch Herrn Mag. Hinterstoisser, als Amtsleiter der Gemeinde Bad Gastein, erledigt (in den ersten Jahren, bis zur behördlichen Gehnehmigung).

Ausdrücklich möchte sich die Bürgerliste Bad Gastein für diesen enormen UNENTGELTLICHEN EINSATZ bei Herrn Mag. Hinterstoisser bedanken.

Gesellschafter sind die Gemeinde Bad Gastein, der Bad Gasteiner Tourismusverband sowie die Gasteiner Bergbahnen. Vorsitzender ist der Bürgermeister der Gemeinde Bad Gastein.
In den ersten Jahren dieser Errichtungsgesellschaft wurde also der Amtsleiter mit der Geschäftsführung betraut. In weiterer Folge besetzte der ÖVP-Vizebürgermeister, ebenfalls unentgeltlich, diesen Posten. Dies ist absolut nachvollziehbar, da es sich zu diesem Zeitpunkt hauptsächlich um ein politisches Projekt gehandelt hat und ein bezahlter Geschäftsführer erst später für eine operative Tätigkeit Sinn macht.

Es kam also am 01.12.2023 zum Wechsel der Geschäftsführung an den damaligen Vizebürgermeister Hr. Bayr. Da ein Vizebürgermeister auch ein Gehalt für seine Tätigkeit in der Gemeinde erhält, haben alle Entscheidungsträger im Aufsichtsrat beschlossen, dass diese Tätigkeit für die Errichtungsgesellschaft durch den damaligen Vizebürgermeister weiterhin unentgeltlich durchgeführt wird.

Im Jahr 2024, genau am 11. März (einen Tag nach der Gemeindevertretungswahl und der zu diesem Zeitpunkt bereits feststehenden Abwahl des Vizebürgermeisters), wurde plötzlich vom damaligen Bürgermeister Steinbauer (ÖVP) eine Aufsichtsratssitzung für den 21. März einberufen. In dieser Sitzung wurden dann die Weichen gestellt, den ehemaligen Vizebürgermeister und Parteiobmann der ÖVP von der unbezahlten Geschäftsführung zum bezahlten Geschäftsführer ab 01.10.2024 aufsteigen zu lassen. Operativ hatte sich zu diesem Zeitpunkt nichts in dieser Gesellschaft geändert (sonst wäre Herr Bayr als Fleischermeister oder auch jetzt Vizebürgermeister Weiss als Gastronom eine falsche Besetzung für die Geschäftsführung einer Gesellschaft, in der es um Tunnelbau bzw. um Errichtung und Betrieb von Parkhäusern geht).

Die korrekte Vorgehensweise wäre gewesen, die Entscheidung, den Geschäftsführer plötzlich zu bezahlen, dem teilweise neu besetzten Aufsichtsrat nach der Wahl zu überlassen.
Nachdem Vizebürgermeister Franz Weiss von der Bürgerliste sein Amt antrat, gab er schon in der ersten Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft bekannt (am 25.07.2024, in der er erstmals als neuer Aufsichtsrat beiwohnte), dass er diese Geschäftsführertätigkeit in seiner Funktion als neuer Vizebürgermeister selbstverständlich ebenfalls unentgeltlich durchführt, bis die Position eines operativen Geschäftsführers ausgeschrieben und besetzt wird.

Man könnte annehmen, dass der neue Bürgermeister (ÖVP) als Aufsichtsratsvorsitzender der Errichtungsgesellschaft großes Interesse daran hätte, Kosten zu sparen und einen Geschäftsführerwechsel zügig in die Wege zu leiten – zumal es sich um erhebliche Ausgaben für eine Gesellschaft handelt, an der die Gemeinde maßgeblich beteiligt ist. Der ehemalige Vizebürgermeister Bayr (ÖVP) blieb jedoch noch bis zum Januar dieses Jahres bezahlt im Amt und übergab erst vor wenigen Wochen die Geschäftsführung an unseren Vizebürgermeister Franz Weiss.

Ganz klar, niemand hat hier etwas Verbotenes gemacht, alles lief rechtlich einwandfrei bei der Entscheidung im Aufsichtsrat der Errichtungsgesellschaft unter Beteiligung des Tourismusverbandes und der Bergbahnen ab – das Sittenbild bleibt aber. Ein scheidender Bürgermeister der ÖVP (der seiner Abwahl durch Nichtantreten zuvorkam) stellt als scheidender Vorsitzender in einem Aufsichtsrat die Weichen, dass sein abgewählter Vizebürgermeister der ÖVP in dieser gemeindenahen Gesellschaft für seine Tätigkeit noch schnell ein Gehalt bekommt, und der neue Bürgermeister (ÖVP) als neuer Aufsichtsratsvorsitzender lässt sich vier Monate Zeit für die notwendige Korrektur dieser Entscheidung.

Natürlich wurde diese notwendige Korrektur vom –  teilweise nach der Wahl neu besetzten– Aufsichtsrat nach Antrag des neuen Vorsitzenden dann umgehend umgesetzt. Vizebürgermeister Weiss Franz wird diese Tätigkeit, jetzt wieder unbezahlt, mit vollem Einsatz für Bad Gastein durchführen. Oberste Priorität ist jetzt eine schnellstmögliche Umsetzung eines Parkhausbaus beim Stubnerkogel, um unsere örtliche Infrastruktur für Einheimische und Gäste wesentlich zu verbessern.

Franz Weiss Spitzenkandidat der Bürgerliste Bad Gastein

Meine Meinung als Vizebürgermeister

„Wer neue Wege gehen möchte, muss alte Pfade verlassen“.
(Zitat Manfred Grau)

Dieser Spruch drück genau aus, auf neue Situationen zu reagieren und entsprechend zu handeln. Für das Projekt „Parkgarage am Stubnerkogel“ trifft dies perfekt zu.

Wir sind gefordert, in der Bad Gasteiner Parkgaragen und Vertikal Link GmbH (BPVL mit 3 Gesellschaftern: 13,6 % TVB, 62,8 % Gemeinde und 23,6 % Gasteiner Bergbahnen) schnellstmöglich einen Konsens zu finden, welches Projekt umgesetzt werden sollte und den „Baurechtsvertrag“ so bald als möglich mit der ÖBB für den Parkplatz Stubnerkogel auf 80 Jahre abzuschließen.